Selbstbeteiligung in der PKV
Die gesetzliche Krankenversicherung wird aufgrund der immer weiter anwachsenden Zuzahlungen immer unbeliebter. In der PKV gibt es derartige Zuzahlungen nicht, lediglich eine Selbstbeteiligung kann auf Wunsch in den jeweils gewählten Tarif eingebunden werden. Sinn und Zweck einer Selbstbeteiligung ist es dabei, den Beitrag für den jeweils gewählten Tarif deutlich abzusenken.
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung wird von Seiten der Versicherung automatisch mit den jeweils eingereichten Rechnungen verrechnet. Wer also seine Rechnungen über ein Kalenderjahr hinweg sammelt, der braucht diese überhaupt nur dann an die Versicherung zu schicken, wenn diese in der Gesamtsumme über der Selbstbeteiligung liegen. Bedenken sollte man allerdings auch eine evtl. Beitragsrückerstattung, die man von der Versicherung im Falle einer Leistungsfreiheit erhält. Hat diese z.B. eine Höhe von 600 Euro und liegt die Selbstbeteiligung bei 400 Euro, so braucht man logischerweise solange nichts einzureichen, bis man Rechnungen über insgesamt 1000 Euro hat.
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung in der PKV
Wer eine Selbstbeteiligung in seinen Tarif einschließt, der muss jedes Jahr einen Teil seiner Krankheitskosten selber übernehmen. Die Selbstbeteiligung wird also nicht je Schadenfall, wie sonst bei Versicherungen üblich, sondern je Kalenderjahr berechnet. Üblich sind dabei Selbstbeteiligungen zwischen 150€ und 600€ je Kalenderjahr, aber auch 1200€ und mehr sind durchaus möglich.Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung wird von Seiten der Versicherung automatisch mit den jeweils eingereichten Rechnungen verrechnet. Wer also seine Rechnungen über ein Kalenderjahr hinweg sammelt, der braucht diese überhaupt nur dann an die Versicherung zu schicken, wenn diese in der Gesamtsumme über der Selbstbeteiligung liegen. Bedenken sollte man allerdings auch eine evtl. Beitragsrückerstattung, die man von der Versicherung im Falle einer Leistungsfreiheit erhält. Hat diese z.B. eine Höhe von 600 Euro und liegt die Selbstbeteiligung bei 400 Euro, so braucht man logischerweise solange nichts einzureichen, bis man Rechnungen über insgesamt 1000 Euro hat.