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Rentenversicherungen und Riester-Rente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht in der Annahme, eine Berufsunfähigkeitsversicherung richte sich in erster Linie an Selbständige, da sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer gegen dieses Risiko durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert seien. Dies trifft aus mehreren Gründen nicht zu. Zunächst müssen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung mehrjährige Anwartschaften erworben haben, weswegen Sie als Berufsstarter in den ersten Jahren überhaupt einen Schutz genießen. Aber selbst wenn später der Schutz greift, betrifft er nur eine mögliche Erwerbsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass eine Rente nur bewilligt wird, wenn Sie überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können. Gegen das Risiko, den eigenen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben zu können, sichert nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung leisten muss Was der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich wert ist, entscheidet sich im Versicherungsfall. Hier drohen Ihnen unangenehme Überraschungen, wenn Sie der Auswahl des passenden Tarifs nicht die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet haben. Fatal kann sich insbesondere auswirken, wenn dem Versicherer im Vertrag das so genannte abstrakte Verweisungsrecht zugestanden wird. In diesem Fall kann er die Leistung unter Verweis auf andere, noch ausübbare Tätigkeiten verweigern. Ein konkreter Nachweis tatsächlich verfügbarer Arbeitsplätze ist nicht erforderlich. Als kritisch kann sich auch eine zu lange Prognosedauer herausstellen. Als Prognosedauer wird der Zeitraum bezeichnet, über den Sie gemäß medizinischer Prognose berufsunfähig sein müssen, um Anspruch auf die vereinbarte Rente zu haben. Um lange Zeiträume ohne Einkommen zu vermeiden, sollte die Prognosedauer nicht mehr als sechs Monate betragen. Eine weitere sehr kritische Frage betrifft die Beitragszahlungen nach Beantragung einer Rente: Wer eine Rente beantragt, verfügt zu dieser Zeit sehr häufig über kein oder ein nur geringes Einkommen. Daher sollten die Vertragsbedingungen zwingend vorsehen, dass ab diesem Zeitpunkt die Versicherungsbeiträge zinslos gestundet werden. Ansonsten droht Ihnen wegen auflaufender Beitragsrückstände ein Verlust des Versicherungsschutzes ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, an dem Sie ihn wirklich benötigen. Schließlich sollten Sie auch auf eine Nachversicherungsgarantie bestehen. Diese erlaubt es Ihnen, den Versicherungsschutz dynamisch an geänderte Lebensumstände anzupassen Eine monatliche Rentenhöhe, die Sie z.B. als junger Single vertraglich vereinbart haben, bietet keine ausreichende Sicherheit mehr, wenn später eine Familie zu versorgen ist.
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